10 Januar 2008

Frische Luft

Nach jahrzehntelanger Dominanz der Raucher scheint sich jetzt das Blatt zugunsten der Nichtraucher zu wenden: Anstatt standardmäßig von einem fast schon gottgegebenen Rauchrecht auszugehen, können sich jetzt Gesundheitsbewusste darauf berufen, ihr Verhalten sei die Norm. Auch wenn von einigen gerne eine pseudo-philosophische Debatte angestoßen wird, bei der von mangelnder Freiheit des Einzelnen die Rede ist, kann doch niemand ernsthaft bestreiten, dass schädigendes Verhalten (Rauchen) von den Mitmenschen in einem geschlossenen Raum zu dulden ist, oder es sich gar um ein Recht der qualmenden Bevölkerung handele. Unbestritten macht ihnen das Gesundheitsschutzgesetz das Leben nicht leichter, aber vermutlich länger.

Ausnahmeregelungen wie sie in einem vorherigen Entwurf des Gesetzes eingeplant waren, mussten zwangsläufig abgeschafft werden. Nicht nur dass abgetrennte Räume so effektiv sein dürften wie eine Pinkelecke im Swimmingpool, wenn sich die Gäste hin- und herbewegen. Vielmehr herrschen unter den Gastwirten nun gleiche "Wettbewerbsbedingungen", da nicht jeder derartige Räume einrichten könnte (sei es aus baulichen oder finanziellen Gründen).

Unter dem Strich sollte bei hitzig vorgetragenen Argumenten der Raucher betont werden, dass wir doch kein Rauchverbot auf der gesamtem Fläche unseres Bayernlandes haben. Ganz im Gegenteil: Die sechswöchige Übergangsfrist wird von den Wirten schamlos vermarket, als ob sich zum 1. Januar keinerlei gesetzliche Veränderungen ergeben hätten und für die darauffolgende Zeit sprießen die "Raucherclubs" schon wie Heizpilze aus dem Boden, die sich auf jedem Quadratmeter Biergartenfläche auffinden lassen. Und wem das nicht reicht: Der Frühlingsbeginn fällt dank des Schaltjahres heuer schon auf den 20. März.

Keine Kommentare: