Vom Bierzelt ins Wahllokal
"Wenn das die Italiener schaffen, dann kriegen wir das doch leicht hin!" war eine der Reaktionen auf das am 1.1.2008 in Bayern eingeführte Gesundheitsschutzgesetz. Wie weit das gut elf Wochen nach der Einführung gefehlt ist, kann jeder selbst beobachten. Dass sich Nichtraucher beim Ausgehen vor dem krebserregenden Qualm schützen wollen, interessiert viele nicht. Es wird vielmehr etwas wie ein Grundrecht auf Luftverpesten mit Verweis auf vermeintliche bayerische Gemütlichkeit, Gewohnheitsrecht oder Bürgerfreiheiten herzuleiten versucht, das es noch nie gab und auch zu keinem Zeitpunkt geben kann.
Die Bayerische Staatsregierung verweist bei der Lockerung des Verbots nun auf Sicherheitsaspekte während des Münchener Oktoberfestes, bei dem es sonst zu Ausschreitungen zwischen Rauchern und Ordnern kommen könne. Konsequenterweise sei das Gesetz für solche Lokalitäten nun bis 31.12.2008 zu lockern. Zwei Überlegungen dazu:
(1) Bei Gefahrensituationen (vgl. Oktoberfest 2001) schafft man es doch auch, die Veranstaltung ausreichend vorzubereiten, sodass für die Sicherheit der Besucher gesorgt ist. Und das nicht mal binnen Monatsfrist. Die Bierzelte wurden zwar erst relativ spät in den Gesetzesentwurf mit eingeschlossen; dennoch blieben den Wirten und Behörden mehr als zehn Monate Zeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
(2) Springen Betrunkene mit ihren Schuhen beim "Anton aus Tirol" auf die Bierbänke, weisen Ordner diese meist innerhalb von wenigen Minuten auf ihr Fehlverhalten hin und verweisen sie zur Not des Zeltes. Wie groß ist nun der Unterschied zu Rauchern, die einem Gesetz zuwiderhandeln?
Oder hat das ganze nun doch etwas mit der Landtagswahl am 28.09.2008 zu tun, die zufällig auf die Zeit des Oktoberfestes fällt? Das Problem ist nicht, dass heuer nochmal in den Festzelten geraucht werden darf, sondern eine Art Dammbruch zu erwarten ist, an dessen Ende eine völlige Verwässerung des Gesetzes steht. Dann wären wir wieder am Anfang und hinter den Italienern, die manches offenbar doch besser organisieren können als wir.
Die Homepage des Oktoberfestes bemerkt zu der o.a. Lockerung:
"Die Raucher können aufatmen. Das ursprüngliche Rauchverbot, das zunächst nicht nur für alle Gaststätten, sondern auch für die Oktoberfestzelte erlassen wurde, ist gestern speziell für die Oktoberfestzelte wieder aufgehoben worden."Aufatmen werden da wohl die wenigsten ;-)